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Falls Sie den Wunsch haben, Tieren über Ihr
Leben hinaus zu helfen, bitten wir Sie, unser Tierheim, d.h. unseren
Verein, in Ihrem Testament zu bedenken. Oft wird es uns gerade
erst durch derartige Zuwendungen möglich, unseren Schützlingen
bessere Unterkünfte und umfassende tierärztliche Betreuung
zu bieten. Sie helfen damit den Tieren, die bisher nicht viel
Glück im Leben hatten.
Unser Verein ist von Schenkungs- und Erbschaftssteuer
befreit, so dass der gesamte Betrag dem Tierheim zufließt.
Ältere Tierhalter bitten wir, rechtszeitig
zu regeln, was im Falle des Todes mit ihrem Tier geschehen soll.
Häufig wird es von den Erben ohne Bedenken bei uns abgegeben,
weil man einfach keine Lust hat, die Verantwortung zu übernehmen.
Deshalb sollte frühzeitig geklärt werden wer bereit
ist, dem Tier ein liebevolles, neues Zuhause für den Rest
seines Lebens zu bieten, ohne dass dabei rein finanzielle Motive
überwiegen.
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