Falls Sie den Wunsch haben, Tieren über Ihr Leben hinaus zu helfen, bitten wir Sie, unser Tierheim, d.h. unseren Verein, in Ihrem Testament zu bedenken. Oft wird es uns gerade erst durch derartige Zuwendungen möglich, unseren Schützlingen bessere Unterkünfte und umfassende tierärztliche Betreuung zu bieten. Sie helfen damit den Tieren, die bisher nicht viel Glück im Leben hatten.

Unser Verein ist von Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit, so dass der gesamte Betrag dem Tierheim zufließt.

Ältere Tierhalter bitten wir, rechtszeitig zu regeln, was im Falle des Todes mit ihrem Tier geschehen soll. Häufig wird es von den Erben ohne Bedenken bei uns abgegeben, weil man einfach keine Lust hat, die Verantwortung zu übernehmen. Deshalb sollte frühzeitig geklärt werden wer bereit ist, dem Tier ein liebevolles, neues Zuhause für den Rest seines Lebens zu bieten, ohne dass dabei rein finanzielle Motive überwiegen.