Als
Leiterin des Kontrollkreises stellen wir Ihnen Eleonore Bortfeld
vor. In der Vermittlung von Tierheim-Tieren gelten für uns
hohe Maßstäbe. Parallel zum Vermittlungsvertrag wird
ein Kontrollbogen erstellt, dieser wird an den Kontrollkreis weitergeleitet.
Eine stattliche Anzahl ehrenamtlicher Tierschutz-Inspektoren stehen
zur Verfügung, um vermittelte Tiere in ihrem neuen Zuhause
aufzusuchen und, falls erforderlich, den neuen Haltern mit Rat und
Tat zur Seite zu stehen. Hin und wieder treffen unsere Tierschutzinspektoren/innen
auf eine Haltung, die nicht unseren Vorstellungen bzw. den vertraglichen
Bedingungen entspricht. Durch Aufklärung und in gemeinsamer
Absprache mit Halter/in wird Abhilfe geschaffen. Bei Uneinsichtigkeit
des Halters wird das Tier ins Tierheim zurückgeholt. Unsere
Kontrollkreis-Mitglieder gehen jährlich einigen hundert Missstands-Meldungen
nach und bearbeiten diese anschließend durch Erstellung eines
ausführlichen Kontrollberichtes. Auch hier wird zunächst
auf Aufklärung gesetzt. Zeigt der Halter sich kooperativ und
ändert die Haltung zu Gunsten des Tieres, wie von uns gefordert,
erfolgt eine so genannte Nachkontrolle. Uneinsichtigkeit des Halters
führt dazu, dass ein Kontrollbericht dem zuständigen Amts-Veterinär
übergeben und der Fall von seiner Seite aus verfolgt wird.
Auch diese Sparte unseres Vereins wird ausschließlich durch
ehrenamtliche Mitglieder abgedeckt, die nicht nur ihre Zeit, sondern
auch erhebliche finanzielle Mittel investieren (Telefon, Benzinkosten
usw.) Leider kommt es immer wieder vor, dass ein Einsatz aufgrund
einer Missstandsmeldung gefahren wird und sich dabei herausstellt,
dass es sich ausschließlich um Nachbarschafts-Streitigkeiten
handelt.
Unser Katzenkreis
Die mobile Katzen- und Kleintierpflege setzt
sich aus ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen zusammen, die während
Ihrer Abwesenheit die Tiere im häuslichen Bereich versorgen.
Sie füttern, reinigen die Katzentoilette, verteilen Streicheleinheiten,
gießen auf Wunsch Blumen und leeren den Briefkasten. Bis
zu zwei Besuche pro Tag sind vorgesehen. Es ist eine gute und
preiswerte Betreuung Ihrer Tiere, denn wenn schon die Bezugspersonen
fehlen, bleibt wenigstens die häusliche Umgebung erhalten.
Hierfür wird ein geringes Entgelt von 5 Euro erhoben (auch
für die Betreuung mehrerer Tiere)Vorhanden sein müssen:
Futtervorrat, Einstreu, die Anschrift Ihres Tierarztes, der Impfpass
und eine Anschrift für den Notfall.
Wenn Sie die Dienste der mobilen Pflege in Anspruch nehmen möchten,
rufen Sie bitte nachfolgende Telefonnummer an:
Tel. 0 51 21 / 82 22 9
Pflege- und Pensionsverträge
Unsere ehrenamtlich tätigen Mitglieder üben
hier lediglich eine Vermittlertätigkeit aus, die auf privater
Ebene stattfindet.
Pflege- bzw. Pensionsverträge (mündlich oder schriftlich
abgeschlossen) werden ausschließlich zwischen Privatpflegestelle
(bei Kleintieren Privat-Pflegepersonen) und dem jeweiligen Halter
abgeschlossen. Der Tierschutzverein übernimmt daher keinerlei
Haftung.
Der Hundekreis
Fast jeder Hundehalter kommt einmal in die Verlegenheit, seinen
Vierbeiner für kurze Zeit einer anderen Person überlassen
zu müssen. Da kann Ihnen der Tierschutz oft(nicht immer!)
helfend zur Seite stehen. Der Hundekreis verfügt über
Anschriften von Familien oder Hundeliebhabern, die gern für
eine bestimmte Zeit einen Vierbeiner gegen Aufwandsentschädigung
bei sich aufnehmen würden. Hund und Pflegeeltern sollten
sich aber unbedingt vorher kennen gelernt haben, daher benötigt
alles schon ein bisschen Zeit. Besonders zu den Ferienzeiten sind
diese Plätze knapp, daher bitte frühzeitig erkundigen.
Wir würden uns besonders freuen, wenn Sie sich im Hundekreis
engagieren würden. Damit helfen Sie sich selbst und anderen
Hundebesitzern. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie
sich bitte bei Christa Mautz.
Tel. 0 51 21 / 60 17 52
Pflege- und Pensionsverträge
Unsere ehrenamtlich tätigen Mitglieder üben
hier lediglich eine Vermittlertätigkeit aus, die auf privater
Ebene stattfindet.
Pflege- bzw. Pensionsverträge (mündlich oder schriftlich
abgeschlossen) werden ausschließlich zwischen Privatpflegestelle
(bei Kleintieren Privat-Pflegepersonen) und dem jeweiligen Halter
abgeschlossen. Der Tierschutzverein übernimmt daher keinerlei
Haftung.
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