Elenore Bortfeld, Kontrollkreisleiterin TierschutzAls Leiterin des Kontrollkreises stellen wir Ihnen Eleonore Bortfeld vor. In der Vermittlung von Tierheim-Tieren gelten für uns hohe Maßstäbe. Parallel zum Vermittlungsvertrag wird ein Kontrollbogen erstellt, dieser wird an den Kontrollkreis weitergeleitet. Eine stattliche Anzahl ehrenamtlicher Tierschutz-Inspektoren stehen zur Verfügung, um vermittelte Tiere in ihrem neuen Zuhause aufzusuchen und, falls erforderlich, den neuen Haltern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Hin und wieder treffen unsere Tierschutzinspektoren/innen auf eine Haltung, die nicht unseren Vorstellungen bzw. den vertraglichen Bedingungen entspricht. Durch Aufklärung und in gemeinsamer Absprache mit Halter/in wird Abhilfe geschaffen. Bei Uneinsichtigkeit des Halters wird das Tier ins Tierheim zurückgeholt. Unsere Kontrollkreis-Mitglieder gehen jährlich einigen hundert Missstands-Meldungen nach und bearbeiten diese anschließend durch Erstellung eines ausführlichen Kontrollberichtes. Auch hier wird zunächst auf Aufklärung gesetzt. Zeigt der Halter sich kooperativ und ändert die Haltung zu Gunsten des Tieres, wie von uns gefordert, erfolgt eine so genannte Nachkontrolle. Uneinsichtigkeit des Halters führt dazu, dass ein Kontrollbericht dem zuständigen Amts-Veterinär übergeben und der Fall von seiner Seite aus verfolgt wird. Auch diese Sparte unseres Vereins wird ausschließlich durch ehrenamtliche Mitglieder abgedeckt, die nicht nur ihre Zeit, sondern auch erhebliche finanzielle Mittel investieren (Telefon, Benzinkosten usw.) Leider kommt es immer wieder vor, dass ein Einsatz aufgrund einer Missstandsmeldung gefahren wird und sich dabei herausstellt, dass es sich ausschließlich um Nachbarschafts-Streitigkeiten handelt.

Unser Katzenkreis

Die mobile Katzen- und Kleintierpflege setzt sich aus ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen zusammen, die während Ihrer Abwesenheit die Tiere im häuslichen Bereich versorgen. Sie füttern, reinigen die Katzentoilette, verteilen Streicheleinheiten, gießen auf Wunsch Blumen und leeren den Briefkasten. Bis zu zwei Besuche pro Tag sind vorgesehen. Es ist eine gute und preiswerte Betreuung Ihrer Tiere, denn wenn schon die Bezugspersonen fehlen, bleibt wenigstens die häusliche Umgebung erhalten. Hierfür wird ein geringes Entgelt von 5 Euro erhoben (auch für die Betreuung mehrerer Tiere)Vorhanden sein müssen: Futtervorrat, Einstreu, die Anschrift Ihres Tierarztes, der Impfpass und eine Anschrift für den Notfall.
Wenn Sie die Dienste der mobilen Pflege in Anspruch nehmen möchten, rufen Sie bitte nachfolgende Telefonnummer an:

Tel. 0 51 21 / 82 22 9

Pflege- und Pensionsverträge

Unsere ehrenamtlich tätigen Mitglieder üben hier lediglich eine Vermittlertätigkeit aus, die auf privater Ebene stattfindet.
Pflege- bzw. Pensionsverträge (mündlich oder schriftlich abgeschlossen) werden ausschließlich zwischen Privatpflegestelle (bei Kleintieren Privat-Pflegepersonen) und dem jeweiligen Halter abgeschlossen. Der Tierschutzverein übernimmt daher keinerlei Haftung.

Der Hundekreis

Fast jeder Hundehalter kommt einmal in die Verlegenheit, seinen Vierbeiner für kurze Zeit einer anderen Person überlassen zu müssen. Da kann Ihnen der Tierschutz oft(nicht immer!) helfend zur Seite stehen. Der Hundekreis verfügt über Anschriften von Familien oder Hundeliebhabern, die gern für eine bestimmte Zeit einen Vierbeiner gegen Aufwandsentschädigung bei sich aufnehmen würden. Hund und Pflegeeltern sollten sich aber unbedingt vorher kennen gelernt haben, daher benötigt alles schon ein bisschen Zeit. Besonders zu den Ferienzeiten sind diese Plätze knapp, daher bitte frühzeitig erkundigen.
Wir würden uns besonders freuen, wenn Sie sich im Hundekreis engagieren würden. Damit helfen Sie sich selbst und anderen Hundebesitzern. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bitte bei Christa Mautz.

Tel. 0 51 21 / 60 17 52

Pflege- und Pensionsverträge

Unsere ehrenamtlich tätigen Mitglieder üben hier lediglich eine Vermittlertätigkeit aus, die auf privater Ebene stattfindet.
Pflege- bzw. Pensionsverträge (mündlich oder schriftlich abgeschlossen) werden ausschließlich zwischen Privatpflegestelle (bei Kleintieren Privat-Pflegepersonen) und dem jeweiligen Halter abgeschlossen. Der Tierschutzverein übernimmt daher keinerlei Haftung.